Die Absatzwirtschaft berichtet hier:
Eine britische Studie erklärt “Brand-Hijacking” auf Suchmaschinen zu einem rasant wachsenden Problem.
Danach kaufen Firmen Wörter, Sätze oder Markennamen ihrer Konkurrenten, um Internetsurfer auf die eigene Seite umzuleiten.
In den USA führte diese Problematik bereits zu Klagen gegen Google, die die Gerichte allerdings abgewiesen haben. Die Kläger beanstandeten, dass die Suchmaschine Unternehmen nicht daran hindert, registrierte Markennamen ihrer Konkurrenten als Keywords zu kaufen.
In Frankreich musste Google bereits Strafe zahlen, da Google durch sein Pay-Per-Click Service AdWords ermöglicht, gezielt Werbung für direkte Konkurrenten der gesuchten Marke anzuzeigen.
Google AdWords gibt Unternehmen mit geschützten Markennamen nun die Möglichkeit, ihre Konkurrenten daran zu hindern, die Marke in den Werbetext aufzunehmen. Allerdings müssen die Inhaber der geschützten Marke Google ausdrücklich dazu auffordern, dies zu tun. Diese Änderungen in den Geschäftsbedingungen erfolgte vor einem Jahr, als der Designer Louis Vuitton gegen die Suchmaschine klagte.
Vor kurzem bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil aus dem Vorjahr. Google musste 300.000 Euro Strafe zahlen.