Markenartikel bei eBay

Heise berichtet hier, dass Hersteller den Verkauf ihrer Markenartikel bei eBay verbieten dürfen.

Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet, so lautet ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Geklagt hatte der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal. Verstößt der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen.

Vor einem halben Jahr hatte dem Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: “Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar”.