Markenrecht: Nutzung schlägt Eintragung

In den USA gilt beim Markenrecht Nutzung vor Eintragung, im Europäischen Recht dagegen siegte bisher stets die Eintragung vor der Nutzung.

N-TV berichtet hier von der ersten Ausnahme:

“Der Malteser-Orden mit seiner über 900-jährigen Tradition hat sich in einem viel beachteten Rechtsstreit seine Rechte am eigenen Namen und damit als Markenzeichen zurück geholt….

Der schwedische Spirituosenkonzern V&S wollte vor dem Hamburger Oberlandesgericht den Maltesern das Recht auf den eigenen Namen und das Werbezeichen, das achtspitzige Malteser-Kreuz, verbieten lassen. Die Schweden beriefen sich darauf, dass ihr Rechtsvorgänger schon im Jahr 1923 das Malteser-Kreuz beim Reichspatentamt in Berlin habe eintragen lassen.

Der Malteser-Orden, bereits im Jahr 1099 in Jerusalem gegründet, hatte dies in den Folgejahren vollkommen vergessen oder geglaubt, wegen seiner weltweiten Bedeutung so etwas gar nicht nötig zu haben.

Erst 1995 ließ die bischöfliche Brauerei Bischofshof die Marke Malteser beim Patentamt in München eintragen.

Im Jahr 2003 begann die Stuttgarter Brauerei Hofbräu mit einer Lizenz der kirchlichen Brauerei Bischofshof in Regensburg Malteser-Weißbier zu brauen.

Der Konflikt war da: Sowohl die Schweden als auch die Stuttgarter vertrieben ihre Produkte, nämlich Aquavit und Weißbier, mit dem Malteser-Kreuz als Markenemblem.

Die Schweden witterten einen Verstoß gegen ihre Markenrechte aus dem Jahr 1923. Sie zogen vor das Landgericht Hamburg und siegten.

Das wollten die Brauereien Hofbräu und Bischofshof nicht schlucken. Hofbräu verwies darauf, dass sie unter Lizenz von Bischofshof brauten, deren Brautradition bis ins Jahr 1693 zurück gehe. Sie verwiesen darauf, dass sich die Geschichte des Ordens und des Kreuzes bis zu den Kreuzzügen ins Heilige Land zurückverfolgen ließen.

Hofbräu ließ dicke Bibliotheksbände durchwälzen, um die ungebrochene Tradition des Brauens von Bier durch den Malteser-Orden zu dokumentieren.

Der schwierige Markenrechtsstreit vor Gericht in Hamburg hat sich für den Orden und die Brauereien ausgezahlt. Bisher habe fast immer gegolten, dass eine Marke das Schutzrecht habe, wenn sie beim Patentamt eingetragen sei.

Die “Abgrenzungsvereinbarung” zwischen den streitenden Parteien sieht nun vor, dass die Schweden ihre herkömmliche Marke Malteser-Aquavit auch weiterhin für Spirituosen mit dem achtspitzigen weißen Kreuz auf rotem Hintergrund verwenden dürfen.

Stuttgarter Hofbräu darf für sein Malteser-Weißbier auch künftig mit dem gelben Malteser-Kreuz vor blauem Hintergrund werben…….

Damit ist nun erstmals die ältere Nutzung einer Markeneintragung überlegen.