Viele Unternehmen möchten mit der Fußball-WM 2006 werben.
Wer die Bezeichnungen WM 2006 und Fußball WM 2006 wie für die Vermarktung seiner Waren und Dienstleistungen nutzen darf, hat das Bundespatentgericht geklärt.
Die Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hat anhand des Urteils sämtliche Waren und Dienstleistungen, für die keine Lizenz des Weltfußballverbands Fifa nötig ist, in einer Broschüre aufgelistet – und den Waren und Dienstleistungen gegenübergestellt, für die Unternehmen weiterhin eine Lizenz benötigen.
Außerdem enthält die Broschüre einen Leitfaden für Unternehmen, was sie bei der Werbung mit der WM beachten sollten.